Betreff
erneute Auslegung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung Nr. 56, 57, 59, 60 im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. W 21 "Südwald"
Vorlage
BV/115/2018/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Im Geltungsbereich der ursprünglichen FNP-Änderung Nr. 56 befinden sich 3 Wochenstuben für Fledermäuse. Die Naturschutzbehörde des Landkreises Oder- Spree hat aus artenschutzrechtlichen Gründen die Beseitigung dieser Wochenstuben abgelehnt. Vorgeschlagene Ausgleichmaßnahmen werden nur anerkannt, wenn der Nachweis erbracht wird, dass diese Maßnahmen zur Umsiedlung erfolgreich angenommen wurden. Dies kann Jahre dauern. Aus zeitlichen Gründen wird von der Verwaltung vorgeschlagen, das Plangebiet so zu ändern, dass die vorhandenen Wochenstuben außerhalb bleiben und so weiterhin genutzt werden können. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt den überarbeiteten Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 56, 57, 59 und 60 im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. W 21 „Südwald“. Aus artenschutzrechtlichen Gründen wurde der Geltungsbereich der Änderung Nr. 56 geändert, dies erfordert eine erneute Auslegung und TÖB-Beteiligung. Der geänderte Entwurf wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut aufgefordert, ihre Stellungnahme zur aktuellen Planung abzugeben.