Betreff
Bebauungsplan Nr. M 11 "Raßmannsdorfer Straße" - Neuaufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren
Vorlage
BV/151/2018/I
Art
Beschlussvorlage
Begründung:
Die
Eigentümer des Plangebietes beabsichtigen die unbebaute Brachfläche für die
Errichtung von Eigenheimbauten zu nutzen. Der Flächennutzungsplan weist diese
Fläche als gemischte Baufläche aus, das Plangebiet befindet sich aber im
Außenbereich und kann nur durch eine Bauleitplanung entwickelt werden.
Die
Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB liegen
vor, weil der Bebauungsplan der Nachverdichtung dient und weniger als 20.000 m²
anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
1. Der Bebauungsplan Nr. M 11 „Raßmannsdorfer Straße“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.