Betreff
Grundsatzbeschluss Geh- Radwegbau mit Beleuchtung Ortsdurchfahrt Bornow
Vorlage
BV/029/2014/II
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Abgeordneten haben sich in mehreren Beratungen bereits intensiv mit der o.a. Problematik beschäftigt. Wegen des erheblichen Gefahrenpotenzials insbesondere für den Schulweg der Kinder zur Bushaltestelle wurde die Verwaltung beauftragt, eine gemeinsame Baumaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenwesen zur Errichtung eines Geh- und Radweges vorzubereiten. In dieser Baumaßnahme muss auch die Straßenbeleuchtung vollständig erneuert werden. Am 25.02.2014 findet eine Anwohnerversammlung zu dieser Thematik statt. Danach wird sich eine Befragung der betroffenen Anlieger anschließen. Das Projekt, die Ergebnisse der Bürgerversammlung und die voraussichtlichen Beitragshöhen werden in der Sitzung des HFA dargestellt.

 

Wegen der erheblichen Beitragsbelastung für die Anlieger und der großen öffentlichen Bedeutung, schlägt die Verwaltung eine Änderung der entsprechenden Satzung zu Lasten des kommunalen Haushaltes vor. Dabei ist der gesetzliche Rahmen zu beachten. Dieser wurde in der beiliegenden Anlage durch Herrn Rechtsanwalt Hirschberg dargestellt. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Der HFA empfiehlt grundsätzlich die Durchführung der gemeinsamen Baumaßnahme eines Geh- und Radweges in der Ortslage Bornow, entlang der Bundesstraße mit dem Landesbetrieb Straßenwesen bei gleichzeitiger Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Für diese Maßnahme sind auf Grundlage der Kommunalen Satzungen Beiträge zu erheben.

 

Der HFA beauftragt die Verwaltung zur Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlüsse vorzubereiten:

 

1) Grundsatzbeschluss zur Baumaßnahme

2) Änderung der Beitragssatzung BauGB-Erhöhung des kommunalen Anteils für Maßnahmen an Bundes- und Landesstraßen mit 30% Stadt/ 70% Anlieger

3) Beschluss zum Ausbauprogramm für einen gemeinsamen Geh- Radweg mit einer Beitragserhebung für den Anteil Gehweg (mit anteiliger Entwässerung) mit einem Anliegeranteil von 70%

4) Beschluss zum Ausbauprogramm für die Straßenbeleuchtung gemäß KAG (mit einem Anliegeranteil von 50%)