Betreff
Bestellung einer Schiedsperson für die Stadt Beeskow
Vorlage
BV/009/2019/BM
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Gemäß § 4 Abs. 1 Schiedsstellengesetz  - SchG  wird die Schiedsperson von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

Bedingt durch den Wegzug von Frau Schenk aus dem Bezirk ihres Zuständigkeitsbereiches und der damit verbundenen Niederlegung ihres Amtes macht sich eine Neubestellung  erforderlich.

Mit öffentlicher Ausschreibung vom 21.11.2018 ist es uns gelungen, Frau Cordula Kasiske  für die Funktion der Schiedsperson für die Stadt Beeskow zu gewinnen. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung wählt Frau Cordula Kasiske  gem. § 4 Schiedsstellengesetz zur Schiedsperson für die Stadt Beeskow.