Begründung:
Der
Eigentümer des Grundstücks beabsichtigt die Errichtung einer
Photovoltaik-Freianlage. Er hat die n-sol GmbH beauftragt, die Umsetzbarkeit
dieses Vorhabens zu prüfen. Erste Vorinformationen hat der Vertreter dieser
Firma, Herr Hönninger, bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 29.01.19
erörtert.
Die
betroffene Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft
ausgewiesen und befindet sich im Außenbereich. Da das Vorhaben nicht aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, ist eine entsprechende Änderung im
Parallelverfahren durchzuführen.
Nach ersten Diskussionen war die Tendenz dahingehend, dass große Vorbehalte darin bestehen, dass für die Errichtung von Photovoltaikanlagen immer mehr Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung beansprucht werden. Sollte die Mehrheit der Stadtverordneten sich gegen diese Planungen aussprechen, wird hier ein Grundsatzbeschluss empfohlen. Damit kann die Verwaltung bereits bei ersten Anfragen eine klare Aussage zu diesen Vorhaben treffen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt
a) die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung einer
Photovoltaik-Freianlage auf dem in der Anlage dargestellten Grundstück im
Ortsteil Bornow.
oder
b) grundsätzlich, dass auf landwirtschaftlich genutzten bzw. nutzbaren Flächen im Außenbereich keine Planungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen befürwortet werden. Einer Beanspruchung von landwirtschaftlichen Flächen für die v.g. Nutzung wird nicht zugestimmt.