Betreff
Einleitung der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. M 8 "Verbrauchermarkt Ostkreuz" im beschleunigten Verfahren
Vorlage
BV/029/2019/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

1. Der Geltungsbereich der 2. Änderung bezieht sich auf einen Teilbereich des ursprünglichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. M 8 „Verbrauchermarkt Ostkreuz“. Die Fläche östlich des vorhandenen Verbrauchermarktes ist  als Mischgebiet ausgewiesen. Für die Erschließung der Baugrundstücke wurde eine Verkehrsfläche festgesetzt.

Im Rahmen des Umlegungsverfahrens, das das angrenzende Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. W 25 „Wohngebiet am Mühlenberg“, Bereiche des Siedlerweges und das Änderungsgebiet beinhaltet, wurde festgestellt, dass mit Verschiebung der festgesetzten Verkehrsfläche eine bessere Parzellierung der zukünftigen Baugrundstücke erreicht werden kann. Aus diesem Grund soll dieser Teilbereich geändert werden.

2. Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB liegen vor, weil die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung dient und weniger als 20.0000 m² anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden.  


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Einleitung der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. M 8 „Verbrauchermarkt Ostkreuz“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.