Begründung:
In
§ 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Baugesetzbuch) ist festgelegt, dass die Gemeinde
mindestens 10 Prozent des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes selbst tragen
muss. Durch Satzung kann die Gemeinde einen höheren Eigenanteil übernehmen.
Durch
Änderung des Kommunalabgabengesetzes wurden in Brandenburg die
Straßenausbaubeiträge seit 01.01.2019 abgeschafft. Die bisher von den Anliegern
zu zahlenden Beiträge werden künftig vom Land Brandenburg übernommen.
Für Erschließungsmaßnahmen gilt aber weiterhin die 90-prozentige Beitragserhebung. Die Verwaltung schlägt vor, den Eigenanteil der Stadt auf 50% zu erhöhen und damit die Belastung der Anlieger für diese Fälle zu reduzieren. Der erforderliche höhere Eigenanteil muss in den Haushalt aufgenommen werden.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen entsprechend der Anlage.