Begründung:
Kiefernweg
-die
Teileinrichtung Fahrbahn war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des
Beitritts als Asphaltstraße hergestellt. Die Fahrbahn ist stark abgenutzt und
beschädigt. Der Unterbau entspricht nicht mehr den Anforderungen der RStO 01,
so dass der Asphalt immer wieder aufreißt. Das Oberflächenwasser dringt ein und
es entwickeln sich größere Schäden. Die Fahrbahn entspricht nicht mehr den
Anforderungen einer Anliegerstraße.
-
die Teileinrichtung Entwässerungsleitung für die Oberflächenentwässerung war
gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts so hergestellt,
dass das anfallende Wasser im Randbereich versickert ist und nur punktuell
einzelne Regenwasserabläufe über einen Sickerschacht angeschlossen wurden. Ein Regenwassersystem
gibt es nur im angrenzenden Wohngebiet (Wohnblöcke) und der Kindertagesstätte.
Die Abläufe und die Schachtbauwerke sind marode.
-
Die Teileinrichtung Gehweg war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden
des Beitritts im Abschnitt von der Storkower Straße bis zur Kindertagesstätte
an der westlichen Seite der Fahrbahn gelegen. Danach wechselte der Gehweg auf
die östliche Fahrbahnseite bis zur Gartensparte. Von diesem Standort bis zur
Verbindungsstraße wurde die Fahrbahn als Mischverkehrsfläche genutzt. Die
Oberfläche ist derzeit mit Betonpflaster und Betongehwegplatten befestigt, die
zum großen Teil gebrochen sind. Der Gehweg einschließlich Unterbau entspricht
nicht mehr den Anforderungen der RStO 01.
-
Die Teileinrichtung Beleuchtung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem
Wirksamwerden des Beitritts hergestellt. Sie besteht aus Stahlmasten mit einer
technischen Aufsatzleuchte. Die Beleuchtungsanlage und deren Erschließung
entsprechen nicht mehr den Anforderungen einer Anliegerstraße.
Verbindungsweg
-Die
Teileinrichtung Fahrbahn war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des
Beitritts als Asphaltstraße hergestellt. Die Fahrbahn ist stark abgenutzt und
beschädigt. Der Unterbau entspricht nicht den Anforderungen der RStO 01. Der
Asphalt ist rissig und uneben.
- Die Teileinrichtung Beleuchtung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts hergestellt. Sie besteht aus Stahlmasten mit techn. Aufsatzleuchten. Die Beleuchtungsanlage und deren Erschließung entsprechen nicht mehr den Anforderungen einer Anliegerstraße.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die
Erschließungsanlage bestehend aus
- der Straße „Kiefernweg“ im
Abschnitt von der Storkower Straße bis zum Anschluss an das Flurstück 259 der Flur 5 Gemarkung Beeskow (wie in der
Anlage dargestellt)
- dem Verbindungsweg im
Abschnitt von der Straße „Wiesenring“ bis zur vorhandenen
Befestigung im Bereich der Garagenanlage / Kinderspielplatz (wie in der Anlage dargestellt)
-
Stichstraße im Bereich der Kita Kiefernzwerge bis zum Luchweg
Beide
Abschnitte werden als Anliegerstraße ausgebaut.
Der
Straßenabschnitt „Kiefernweg“ wird wie folgt ausgebaut:
-die Teileinrichtung Fahrbahn
wird gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen in Betonsteinpflaster
hergestellt und erhält einen den
Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer Länge von ca. 670 m und einer durchschnittlichen Breite von 5,50 m
hergestellt.
-die Teileinrichtung
Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung erfolgt mittels Straßenabläufe, die
an einen unterirdisch verlegten Regenwasserkanal angeschlossen werden. Der Auslauf erfolgt in den Luchgraben. Vor dem
Auslauf ist eine Sedimentationsanlage
einzubauen.
-die Teileinrichtung Gehweg wird
einseitig entlang der Fahrbahn, mit Seitenwechsel im Bereich der Kindertagesstätte, in Betonsteinpflaster mit
einem der Richtlinie entsprechenden
Unterbau hergestellt. Die Abgrenzung zur Fahrbahn erfolgt durch Granitborde. Der Gehweg wird in
einer durchschnittlichen Breite von 1,50 m zuzüglich
eines 0,50 m breiten Sicherheitsstreifens hergestellt. Der Oberstreifen zwischen Grundstücksgrenze mit
Einfriedung und Gehweg wird in Mosaiksteinpflaster
oder Rasen ausgeführt.
-die Teileinrichtung Beleuchtung
wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme erneuert,
erweitert und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten mit dekorativen Leuchten
aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED)
ausgestattet.
Der
Straßenabschnitt „Verbindungsweg“ wird wie folgt ausgebaut:
-die Teileinrichtung Fahrbahn
wird gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen in Betonsteinpflaster
hergestellt und erhält einen den
Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer Länge von ca. 400m bis zum Ende der Garagen und in einer durchschnittlichen Breite von
5,00 m als Mischverkehrsfläche
hergestellt.
-die Teileinrichtung
Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung erfolgt teilweise in die seitlichen
Gräben und mittels einer Regenentwässerungsleitung
in den Luchgraben
-die Teileinrichtung Beleuchtung
wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme erneuert,
erweitert und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten mit dekorativen Leuchten
aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED)
ausgestattet.
Die Stichstraße im Bereich der Kita wird bis zur Kita mit einem Gehweg ausgebaut und danach als Mischverkehrsfläche.