Begründung:
Gartenstraße
Spreepark
-die
Teileinrichtung Fahrbahn war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des
Beitritts als Großpflaster Granitsteinpflaster hergestellt. Die Fahrbahn ist
stark verformt und beschädigt. Der Unterbau entspricht nicht mehr den
Anforderungen der RStO 01, so dass Verformungen
immer wieder auftreten. Das Oberflächenwasser bildet Pfützen und dringt
in den Straßenkörper ein und es entwickeln sich größere Schäden. Die Fahrbahn
entspricht nicht mehr den Anforderungen einer Anliegerstraße.
-
die Teileinrichtung Entwässerungsleitung für die Oberflächenentwässerung war
gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts so hergestellt,
dass das anfallende Wasser im Randbereich versickert ist und nur punktuell
einzelne Regenwasserabläufe über eine altes marodes Leitungssystem versickert
oder abfließt. Die Abläufe und die Schachtbauwerke sind marode.
-
Die Teileinrichtung Gehweg war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden
des Beitritts im Abschnitt von Gartenstraße Asphaltdecke bis zum Spreepark an
der östlichen Seite der Fahrbahn gelegen. Die Oberfläche ist derzeit mit
Betongehwegplatten befestigt, die zum großen Teil gebrochen sind. Der Gehweg
einschließlich Unterbau entspricht nicht mehr den Anforderungen der RStO 01.
-
Die Teileinrichtung Beleuchtung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem
Wirksamwerden des Beitritts hergestellt. Sie besteht aus alten Kandelabern mit
einer technischen Aufsatzleuchte. Die Beleuchtungsanlage und deren Erschließung
entsprechen nicht mehr den Anforderungen einer Anliegerstraße.
Gartenstraße
Speicher
-Die
Teileinrichtung Fahrbahn war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des
Beitritts im ersten Bereich als Granitkleinsteinpflaster - Straße hergestellt
und im zweiten Bereich als wilde Pflasterung und Aufschotterung. Die Fahrbahn
ist beschädigt. Der Unterbau entspricht nicht den Anforderungen der RStO 01.
Das Pflaster weißt Senken auf.
- Die Teileinrichtung Beleuchtung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts teilhergestellt. Sie besteht aus einer Leuchte Typ Chemnitz mit techn. Aufsatzleuchten. Die Beleuchtungsanlage und deren Erschließung sind nicht ausreichend um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die
Erschließungsanlage bestehend aus
- der Straße „Gartenstraße“
Bereich Spreepark, im Abschnitt von der Gartenstraße Asphaltdecke Flur 9 Flurstück 137 bis zum Anschluss an den
Spreepark Flur 9 Flurstück
161 Gemarkung Beeskow (wie in der Anlage dargestellt)
- der Straße „Gartenstraße“
Bereich Speicher, im Abschnitt von der Gartenstraße Asphaltdecke Flur 9 Flurstück 167 bis zum Anschluss an die
Gärten Flur 9 Flurstück 183 im
Straßenbau und bis zum Walkmühlengraben über das öffentliche Grundstück Flurstück 187 durch die Gartenanlagen ,Gemarkung Beeskow (wie in
der Anlage dargestellt)
Beide
Abschnitte werden als Anliegerstraße ausgebaut.
Der
Straßenabschnitt „Gartenstraße bis zum Spreepark“ wird wie folgt ausgebaut:
-die Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß den
Richtlinien für die Standardisierung des
Oberbaus von Verkehrsflächen in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält einen
den Richtlinien entsprechenden
Unterbau. Sie wird in einer Länge von ca. 136 m und einer durchschnittlichen Breite von 5,50 m hergestellt, das ein
Längsparken ermöglicht.
-die Teileinrichtung
Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung erfolgt mittels Straßenabläufe, die
an einen unterirdisch verlegten Regenwasserkanal angeschlossen werden. Der Auslauf erfolgt in das vorhandene
Regenwassersystem Spreepark. Eine
Sedimentationsanlage ist im Bereich Spreepark vorhanden.
-die Teileinrichtung Gehweg wird
einseitig entlang der Fahrbahn, in Betonsteinpflaster
mit einem der Richtlinie entsprechenden Unterbau hergestellt. Die Abgrenzung zur Fahrbahn erfolgt
durch Granitborde. Der Gehweg wird in einer durchschnittlichen
Breite von 1,50 m zuzüglich eines 0,50 m breiten Sicherheitsstreifens hergestellt. Der Oberstreifen zwischen
Grundstücksgrenze mit Einfriedung und
Gehweg wird in Mosaiksteinpflaster ausgeführt.
-die Teileinrichtung Beleuchtung
wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme erneuert,
erweitert und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten mit den aufgearbeiteten Kandelaber-
Leuchten aufgestellt . Die Leuchten werden mit einem
energiesparenden Leuchtmittel (LED)
ausgestattet.
Der
Straßenabschnitt „Gartenstraße am Speicher“ wird wie folgt ausgebaut:
-die Teileinrichtung Fahrbahn
wird gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen in Betonsteinpflaster
hergestellt und erhält einen den
Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer Länge von 60 m in einer durchschnittlichen Breite von 4,50 m als Mischverkehrsfläche hergestellt und
einer Länge von 120 m auf einer
Breite von 3,50 m ebenfalls als Mischverkehrsfläche hergestellt.
-die Teileinrichtung
Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung erfolgt mittels einer Regenentwässerungsleitung in den
Walkmühlengraben.
-die Teileinrichtung Beleuchtung
wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme erneuert,
erweitert und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten mit dekorativen Leuchten
aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED)
ausgestattet.