Begründung:
Dem Beirat gehören mindestens 10 und höchstens 15 Mitglieder an. Mitglieder des Seniorenbeirates können Einwohner der Stadt Beeskow sein, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Sie sind ehrenamtlich tätig. Der Beirat wird nach § 41 BbgKVerf von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von vier Jahren (Seniorenbeiratswahlperiode) bestellt. Alles Weitere ist im § 19 der Hauptsatzung der Stadt Beeskow geregelt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Stadtverordnetenversammlung wählt in den Seniorenbeirat:
Anton
Pranke
Cornelia
Ewert
Dieter
Siegesmund
Angelika
Miethe
Heidi
Henkel
Brigitte
Freund
Hans-Peter
Schulz
Hans-Joachim
Müller
Hanka-Matthea
Ast-Lehmann
Mandy
Neumann
2.
Ausgeschiedene Mitglieder des Seniorenbeirates werden zu
Ehrenmitgliedern ernannt und können an den Veranstaltungen des Beirats mit
beratender Stimme teilnehmen.