Begründung:
Im
Jahr 1999 erfolgte eine Verständigung mit den Abgeordneten zur Entwicklung von
Bootsliegeplätzen in der Kleinen Spree unter Berücksichtigung von touristischen
Anforderungen (Blickbeziehung, freie Uferbereiche für Wassertouristen, Wasserwanderer,
Nutzung für Beeskower). Dabei wurde auf die vorhandenen Liegeplätze Rücksicht
genommen und in folgenden drei Bereichen die Nutzung von Bootsliegeplätzen
weiterhin gestattet:
1)
Uferbereich Kietz Ostseite
2)
Kurve unterhalb des Flurstückes 397 (Westseite – drei Liegeplätze)
3)
Zugang von der Spreestraße zur kleinen Spree
Nunmehr
ist im Bereich 2 ein Liegeplatz nicht vergeben und zwei Liegeplatznutzer
möchten wegen der Kleingartennutzung an den Bereich 3 angegliedert werden. Die
Stadt Beeskow sieht dies positiv, da sich die Boote dann an einer Stelle
konzentrieren und ein längerer Uferbereich frei von Pfählen und Booten wäre.
Die Stadt Beeskow ist nur als Grundstückseigentümer der Uferbereiche beteiligt. Die Nutzungsverträge werden mit dem Landesumweltamt als Gewässereigentümer abgeschlossen. Die Genehmigung erteilt die Untere Wasserbehörde in Abstimmung mit der Stadt Beeskow. Die kurzfristige Vorlage ist erforderlich, da die Stadt heute von einem Liegeplatznutzer angesprochen wurde, der dieses Vorhaben gerne noch in dieser Saison umsetzen möchte.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow stimmen einer Änderung für die Vergabe von Bootsliegeplätzen im Bereich der Kleinen Spree gemäß beiliegender Planung zu.