Betreff
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow
Vorlage
BV/101/2021/BM
Art
Beschlussvorlage
Begründung:
Der Gesetzgeber hat in § 34 die Möglichkeit der Hybridsitzung dauerhaft vorgesehen. Mit der Änderung der Geschäftsordnung werden die notwendigen Rahmenbedingungen geregelt. Aufgrund von Hinweisen der Kommunalaufsicht wurde der § 8 Abs. 5 geändert.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
1) Die Stadtverordnetenversammlung der
Kreisstadt Beeskow beschließt die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow.
2)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Sitzungssaal im Rathaus so technisch
auszustatten, dass Hybridsitzungen möglich sind.