Betreff
Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung für die Baumaßnahme Adrianstr. 2
Vorlage
BV/071/2014/I
Art
Beschlussvorlage
Begründung:
Der
Eigentümer gibt an, dass die Errichtung eines Schornsteines im Innenbereich
nicht möglich ist.
Gemäß § 6 Nr. 2 der Gestaltungssatzung der Stadt Beeskow sind Außenschornsteine sowie seitlich auskragende Schornsteinabschlüsse nicht zulässig.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss stimmt der Befreiung von den Festsetzungen des § 6 Nr. 2 der Satzung zur Gestaltung des historischen Stadtkerns hinsichtlich der Errichtung eines Außenschornsteins am Gebäude Adrianstr. 2.