Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die 1. Änderung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. M 8 „Verbrauchermarkt Ostkreuz“ gemäß §
10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
Der
Beschluss des Bebauungsplanes ist gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während
der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden
kann.
Abstimmung: 9 Dafür: 9 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Sachk. Einw.: 6 Dafür: 6 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0