Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. G 14 „Photovoltaikanlage Deponie Neuendorf“ gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

Der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 


Abstimmung: 9                                     Dafür:   8              Dagegen: 0         Enthaltungen: 1

Sachk. Einw.: 6                                      Dafür: 6                Dagegen: 0         Enthaltungen: 0