Sitzung: 13.12.2016 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/066/2016/I
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die 1. Änderung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. M 8 „Verbrauchermarkt Ostkreuz“ gemäß §
10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes ist gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmung: 18 Dafür: 18 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0