Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. M 8 „Verbrauchermarkt Ostkreuz“ gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes ist gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.   


Abstimmung: 18                   Dafür:   18           Dagegen: 0         Enthaltungen: 0