Beschlussvorschlag:
1. Der Bebauungsplan Nr. G 10 „Industriegebiet
Hufenfeld“ wird nach § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 8 BauGB geändert. Die
Erweiterung des Geltungsbereiches ist im Lageplan dargestellt.
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer zweiwöchigen Planauslage mit
Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.
Abstimmung: 9 Dafür: 9 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Sachk. Einw.: 5 Dafür: 5 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0