Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W 21 „Südwald“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. 


Abstimmung: 18                   Dafür: 18              Dagegen: 0         Enthaltungen: 0