Sitzung: 07.11.2017 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/061/2017/I
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W 21 „Südwald“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Abstimmung: 18 Dafür: 18 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0