Beschlussvorschlag:

1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.

2. Der Bebauungsplan Nr. W 23 „Am Stadtfeld“ wird nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. 


Wortprotokoll:

Der Vorsitzende schlug vor, die Abwägung im Block durchzuführen. Dagegen erhob sich kein Widerspruch.      


Abstimmung: 18                   Dafür:   18           Dagegen: 0         Enthaltungen: 0