Sitzung: 07.11.2017 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/080/2017/I
Beschlussvorschlag:
1.
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und
gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegebenen
Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.
2. Der Bebauungsplan Nr. W 23 „Am Stadtfeld“ wird nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende schlug vor, die Abwägung im Block durchzuführen. Dagegen erhob sich kein Widerspruch.
Abstimmung: 18 Dafür: 18 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0