Sitzung: 16.10.2018 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: BV/167/2018/I
Beschlussvorschlag:
1.
Für den im Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs.
1 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.
2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Planauslage durchgeführt.
Nach einer intensiven Diskussion zur Zielstellung des B-Planes erklärte der BM, dass sich die angesprochenen Punkte im Aufstellungsverfahren kaum lösen lassen. Der Investor soll im Bauausschuss sein Vorhaben vorstellen und erläutern. Dem Antrag der CDU-Fraktion, dass Verfahren so lange auszusetzen, wurde bei 13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen zugestimmt.