Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

1. Für den im Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.

2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Planauslage durchgeführt. 

 


Nach einer intensiven Diskussion zur Zielstellung des B-Planes erklärte der BM, dass sich die angesprochenen Punkte im Aufstellungsverfahren kaum lösen lassen. Der Investor soll im Bauausschuss sein Vorhaben vorstellen und erläutern. Dem Antrag der CDU-Fraktion, dass Verfahren so lange auszusetzen, wurde bei 13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen zugestimmt.