Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die Stadt Beeskow mit dem Landkreis Oder-Spree eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur teilweisen Wahrnehmung der Aufgaben der Stadt Beeskow als Vollstreckungsbehörde nach § 17 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 8 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (VwVGB) durch den Landkreis Oder-Spree abschließt.  


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

0

Enthaltung:

0