Begründung:
Die
Stadt Beeskow ist an den LOS mit der Bitte herangetreten, einen Teilbereich der
Aufgaben der Vollstreckung (Außendienst) durch den Landkreis wahrnehmen zu
lassen.
Die
Anzahl der Vollstreckungsfälle im Außendienst hat sich in den letzten Jahren
erheblich reduziert, da der überwiegende Teil der Vollstreckungsfälle über den
Innendienst (Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Versteigerungen, …) abgewickelt
wird. Da der Mitarbeiter im Außendienst im Jahr 2019 in die Ruhephase der
Altersteilzeit wechselt, sollen durch die Bündelung der Aufgaben beim Landkreis
Synergieeffekte genutzt werden. Diesen Weg sind bereits andere Gemeinden
gegangen.
Für
die Wahrnehmung der Aufgabe erfolgt eine Kostenerstattung in Form einer
Fallpauschale, die jährlich angepasst wird.
Die Aufgabenübertragung soll durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geregelt werden. Der Entwurf wurde durch das Rechtsamt des Landkreises erarbeitet und mit der Stadt abgestimmt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die Stadt Beeskow mit dem Landkreis Oder-Spree eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur teilweisen Wahrnehmung der Aufgaben der Stadt Beeskow als Vollstreckungsbehörde nach § 17 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 8 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (VwVGB) durch den Landkreis Oder-Spree abschließt.