Beschlussvorschlag:

1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. H 8 „EKZ Fürstenwalder Straße“ abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.

2. Der Bebauungsplan Nr. H 8 „EKZ Fürstenwalder Straße“ wird nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Inkraftsetzung des Bebauungsplan erfolgt erst wenn,

- der Nachweis der erfolgten zweckgebundenen Zahlung in das Entsiegelungskataster vorliegt;

- die dingliche Sicherung eines passenden Ersatzhabitats für Reptilien und Heidelerche erfolgt ist;

                - ein Maßnahmen- und Zeitplan für die Herstellung des Ersatzhabitats aufgestellt ist. 


Abstimmungsergebnis:

 

Abgeordnete:   8             Dafür: 8               Dagegen: 0                         Enthaltungen: 0

Sachk. Einw:      7             Dafür: 7               Dagegen: 0                         Enthaltungen: 0