Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Aufstellung für den im Lageplan dargestellten Bereich den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. S 6 „Wildtierfarm Krügersdorf“ gem. § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird vom Vorhabenträger, die Wildtierfarm Krügersdorf GbR, erarbeitet.
Abstimmungsergebnis:
Abgeordnete: 7 Dafür: 7 Dagegen: 0 Enthaltung:
0
Sachk. Einw.: 6 Dafür: 6 Dagegen: 0 Enthaltung: 0