Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Aufstellung für den im Lageplan dargestellten Bereich den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. S 6 „Wildtierfarm Krügersdorf“ gem. § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird vom Vorhabenträger, die Wildtierfarm Krügersdorf GbR, erarbeitet.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |