Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Aufstellung für den im Lageplan dargestellten Bereich den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. S 6 „Wildtierfarm Krügersdorf“ gem. § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird vom Vorhabenträger, die Wildtierfarm Krügersdorf GbR, erarbeitet. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

0

Enthaltung:

0