Sitzung: 14.07.2015 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/052/2015/I
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. W 18 „Wohnanlage ehemalige Besamungsstation“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Abstimmung: 17 Dafür: 17 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0