Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. W 18 „Wohnanlage ehemalige Besamungsstation“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. 


Abstimmung: 17                   Dafür:   17           Dagegen: 0         Enthaltungen: 0