Begründung:
Mit
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im März dieses Jahres muss
alle 10 Jahre geprüft werden, ob die vorhandenen Landschaftspläne
fortzuschreiben sind.
Der
Landschaftsplan der Stadt Beeskow wurde im Jahr 1996 erstellt und bisher noch
nicht aktualisiert. Für die weiteren Entwicklungen der Stadt ist die
Fortschreibung des Landschaftsplanes erforderlich.
Die
Planungsleistung soll über ein öffentliches Ausschreibungsverfahren vergeben
werden. Dazu ist die Sicherung der Finanzierung erforderlich.
Nach grober Schätzung ist mit Kosten von ca. 100.000,- € zu rechnen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Einstellung der Kosten für die Fortschreibung des Landschaftsplanes der Stadt Beeskow anteilig im Haushalt 2022 (Nachtragshaushalt) und in die Haushaltsplanung 2023 zu berücksichtigen.