Betreff
Beschluss zur Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. W 29 "Neue Feldstraße Oegeln - Geltungsbereich 1" - der Stadt Beeskow
Vorlage
BV/076/2022/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 14.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes mit 2 Geltungsbereichen beschlossen. Für beide Bereiche wird ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt. Für den Geltungsbereich 1 wird der § 13b BauGB – beschleunigtes Verfahren zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen – angewendet. Aus diesem Grund konnte auf eine frühzeitige Beteiligung verzichtet werden. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W 29 „Neue Feldstraße Oegeln – Geltungsbereich 1“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.