Betreff
Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
Vorlage
BV/083/2014/II
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Durch die Änderung des Bahnübergangs Bornower Berg ist eine Änderung der Satzung erforderlich. Die ehemalige Zufahrt zum Bahnübergang kann als Sackgasse nicht mehr im Rahmen des Winterdienstes beräumt werden.

 

Die Änderungen in der Anlage 6d sind erforderlich, da zum Erlass der derzeit gültigen Satzung der Radweg in Krügersdorf endete.

 

Die Fahrradstraße in Richtung Birkholz war bisher in der Satzung nicht geregelt.

 

Darüber hinaus erfolgte eine Nachkalkulation für die Jahre 2012 und 2013, eine Zwischenkalkulation für das Jahr 2014 und eine Vorkalkulation für das Jahr 2015. Im Ergebnis ändern sich die Gebühren wie folgt:

Winterdienst                                                    bisher   0,50 € je m

Winterdienst/ Laubentsorgung                neu        0,90 € je m

 

Straßenreinigung            bisher   1,40 € je m (0,50 € je m Winterdienst + 0,90 € je m Reinigung)

                                               neu        1,90 € je m (0,90 € je m Winterdienst + 1,00 € je m Reinigung)

 

Damit steigen die Kosten für den Winterdienst um 0,40 € je m und die Kosten für die Straßenreinigung um 0,10 € je m. Ursache für diese Veränderungen sind hauptsächlich Kostenschwankungen beim Winterdienst und steigende Sach- und Personalkosten.

 

Aufgrund der gravierenden Probleme in den letzten Jahren bei der Laubentsorgung (Laub von Straßenbäumen im öffentlichen Bereich/ keine Entsorgung von Gartenabfällen) sind die Kosten in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Darüber hinaus wird die Einrichtung weiterer Laubsammelplätze, insbesondere in den Ortsteilen gefordert. Die Verwaltung schlägt vor, im Rahmen der Straßenreinigungssatzung dieses Problem mit zu lösen und zukünftig eine einheitliche Gebühr für Winterdienst und Laubentsorgung für alle Grundstückseigentümer in Beeskow einzuführen. Die Laubsammelplätze können dann auch von allen Grundstückseigentümern für das „öffentliche Laub“ genutzt werden. Sollten sich die Abgeordneten gegen diese Variante entscheiden, würde dies eine Gebührenreduzierung von 0,15€ je Frontmeter zur Folge haben. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow beschließt die in der Anlage beigefügte Straßenreinigungssatzung, welche folgende Änderungen beinhaltet:

 

Präambel

Auf Grundlage der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 (GVBl I, S. 286), des § 9 Abs. 3 und des § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetztes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.07.2009 (GVBl I S. 218) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetztes für das Land Brandenburg vom 31.03.2004 (GVBl I, S. 174) in den jeweils gültigen Fassungen beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow am 17.12.2014 folgende Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren.

 

§ 5 Art und Umfang der Reinigungspflicht

… Für die Entsorgung der öffentlichen Grünabfälle im Herbst (vor allem Laub) werden durch die Stadt Annahmestellen im gesamten Stadtgebiet und in den Ortsteilen bereitgestellt. …

 

 

 

 

§ 7 Gebührenmaßstab und Gebührensatz

(5) Die Benutzungsgebühren je m Grundstücksseite ergeben sich aus der Anzahl der wöchentlichen Reinigungen.

Sie betragen:    für die Reinigungsklasse 2                          1,90   / m / Jahr

                                für die Reinigungsklasse 2 a                       1,40   / m / Jahr

Die Zugehörigkeit einer Straße zu den in Abs. 5 genannten Reinigungsklassen ergibt sich aus dem Straßenverzeichnis (Anlage 5).

 

(6) Die Benutzungsgebühren je Frontmeter für die Reinigungsklasse 4 (nur Winterdienst/ Laubentsorgung) Anlage 5 - beträgt   0,90   / m / Jahr.

 

 

§ 11 In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 14.12.2012 außer Kraft.

 

Anlage 6a (Übertragung auf Anlieger)

Neuaufnahme Bornower Berg (B 246 gegenüber Bornower Feldstraße bis zum ehemaligen Bahnübergang)

 

Anlage 6c (Winterdienst nach Bedarf)

Bornower Berg (B 246 zwischen Beeskow und Bornow – Beginn der Fahrradstraße – bis Wendeschleife vor der Ortsumgehung (Einzelgehöfte)

 

Anlage 6d (kein Winterdienst)

Radweg von Beeskow über Krügersdorf nach Schneeberg

 

Birkholzer Berg (Fahrradstraße von Bornower Berg bis zur Gemarkungsgrenze in Richtung Birkholz)