Begründung:
Die
Stadtverordnetenversammlung hat am 26.03.2014 die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen.
Die
frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde in Form einer Planauslage vom 22.04.14 –
07.05.14 durchgeführt.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 10.04.14 durchgeführt und entsprechende Bedenken oder Anregungen in die vorliegende Planung eingearbeitet.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. S 5 „Sondergebiet Energiegewinnung aus Biomasse“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.