Betreff
Position des Vertreters der Stadt Beeskow in der Verbandsversammlung des WAZV Beeskow und Umland bei der Beschlussfassung zur Umsetzung der Regelungen zu "Altanschließern"
Vorlage
BV/086/2014/BM
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Siehe Anlage

Die unter 1. und 2. Beschlussvorschläge entsprechen den Varianten c) bzw. cc).

 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage von § 19 Abs. 7 Gesetz über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit Brandenburg (GKG) empfiehlt die Stadtverordnetenversammlung dem Bürgermeister als Vertreter der Stadt Beeskow in der Verbandsversammlung des WAZV und Umland folgende Richtlinien für die Abstimmung/en zur Umsetzung der Regelungen für „Altanschließer“

 

 

  1. Der WAZV ändert rückwirkend die bisherigen satzungsrechtlichen Regelungen, verzichtet auf eine Beitragserhebung rückwirkend für alle Grundstückseigentümer und deckt seine Einnahmen nur durch laufende Gebühren. Beiträge von den bisherigen Beitragszahlern müssen, um Abgabengerechtigkeit herzustellen, bei der Kalkulation der Mengengebühren berücksichtigt werden. Das führt zu zwei unterschiedlichen (gesplitteten) Gebührensätzen.

 

  1. Sofern rechtlich möglich, soll der Verband den Umstieg auf das Gebührenmodell so gestalten, dass Beitragsverpflichtete, die bisher noch keine Beiträge gezahlt haben, diese freiwillig als Investitionskostenzuschuss leisten können und dann bei den Mengengebühren wie Beitragszahler behandelt werden. Sofern dies rechtlich nicht möglich ist, sind alternative Lösungen zu prüfen, die zu einem vergleichbaren Ergebnis führen.