Betreff
Position des Vertreters der Stadt Beeskow in der Verbandsversammlung des WAZV Beeskow und Umland bei der Beschlussfassung zur Umsetzung der Regelungen zu "Altanschließern"
Vorlage
BV/086/2014/BM
Art
Beschlussvorlage
Begründung:
Siehe
Anlage
Die
unter 1. und 2. Beschlussvorschläge entsprechen den Varianten c) bzw. cc).
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Auf
der Grundlage von § 19 Abs. 7 Gesetz über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit
Brandenburg (GKG) empfiehlt die Stadtverordnetenversammlung dem Bürgermeister
als Vertreter der Stadt Beeskow in der Verbandsversammlung des WAZV und Umland
folgende Richtlinien für die Abstimmung/en zur Umsetzung der Regelungen für
„Altanschließer“
- Der WAZV ändert rückwirkend die bisherigen satzungsrechtlichen
Regelungen, verzichtet auf eine Beitragserhebung rückwirkend für alle
Grundstückseigentümer und deckt seine Einnahmen nur durch laufende
Gebühren. Beiträge von den bisherigen Beitragszahlern müssen, um
Abgabengerechtigkeit herzustellen, bei der Kalkulation der Mengengebühren
berücksichtigt werden. Das führt zu zwei unterschiedlichen (gesplitteten)
Gebührensätzen.
- Sofern rechtlich möglich, soll der Verband den Umstieg auf das
Gebührenmodell so gestalten, dass Beitragsverpflichtete, die bisher noch
keine Beiträge gezahlt haben, diese freiwillig als
Investitionskostenzuschuss leisten können und dann bei den Mengengebühren
wie Beitragszahler behandelt werden. Sofern dies rechtlich nicht möglich
ist, sind alternative Lösungen zu prüfen, die zu einem vergleichbaren
Ergebnis führen.