Betreff
Überprüfung der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung auf eine Tätigkeit für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit der DDR
Vorlage
BV/087/2014/BM
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

„Am 31.12.2011 trat das Achte Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes in Kraft. Mit ihm wurden die Regelungen zur Überprüfung von Personen auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst neu gefasst und die ursprünglich bis zum 31.12.2011 befristete Möglichkeit zur Überprüfung nach den §§ 20, 21 Abs. 1 Nr. 6 StUG bis zum 31.12.2019 verlängert.

 

Die Personen bzw. Personengruppen, die auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst überprüft werden können, sind im Einzelnen in den §§ 20 und 21 jeweils Abs. 1 Nr. 6 und 7 StUG aufgeführt.

 

Überprüfbar sind demnach beispielsweise Mitglieder der Bundes- oder einer Landesregierung, Abgeordnete, Mitglieder kommunaler Vertretungen und kommunale Wahlbeamte sowie ehrenamtliche Bürgermeister und entsprechende Vertreter für einen Gemeindeteil.“ [1]



[1] Quelle: www.bstu.bund.de


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung  auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR überprüfen zu lassen, sofern sie bis zum 31.12.1989 bereits das 18. Lebensjahr vollendet hatten.