Betreff
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Beeskow, einschließlich ihrer Ortsteile zur Genehmigung von weiteren Verkaufsoffenen Sonntagen aus Anlass besonderer Ereignisse für das Jahr 2015
Vorlage
BV/092/2014/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Gemäß § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuordnung der Ladenöffnungszeiten im Land Brandenburg vom 27. November 2006 i.V.m. § 26 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz-OBG) in den jeweils gültigen Fassungen dürfen abweichend von § 3 (2) Nr. 1 Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich höchstens sechs Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet sein. Diese Tage können per ordnungsbehördlicher Verordnung durch die Ordnungsbehörde festgesetzt werden.

Die Interessengemeinschaft Innenstadt (IGIS) und die Teppichfreund-Filiale als Vertreter des Einkaufszentrums in der Fürstenwalder Straße haben sich zu den Sonntagsöffnungszeiten für das Jahr 2015 geäußert. Im Ergebnis werden die Termine, wie im vergangenen Jahr, nach Aufteilung Bereich I (Innenstadt) und Bereich II (Einkaufszentrum) festgelegt. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow beschließen die als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung.