Begründung:
Gemäß
§ 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuordnung der Ladenöffnungszeiten im Land
Brandenburg vom 27. November 2006 i.V.m. § 26 des Gesetzes über Aufbau und
Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz-OBG) in den jeweils
gültigen Fassungen dürfen abweichend von § 3 (2) Nr. 1 Verkaufsstellen aus
Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich höchstens sechs Sonn- und
Feiertagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet sein. Diese Tage
können per ordnungsbehördlicher Verordnung durch die Ordnungsbehörde
festgesetzt werden.
Die Interessengemeinschaft Innenstadt (IGIS) und die Teppichfreund-Filiale als Vertreter des Einkaufszentrums in der Fürstenwalder Straße haben sich zu den Sonntagsöffnungszeiten für das Jahr 2015 geäußert. Im Ergebnis werden die Termine, wie im vergangenen Jahr, nach Aufteilung Bereich I (Innenstadt) und Bereich II (Einkaufszentrum) festgelegt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow beschließen die als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung.