Betreff
Kita und Grundschulstruktur in der Stadt Beeskow
Vorlage
BV/093/2014/II
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Zu Punkt 1)

Auf Grundlage der demografischen Entwicklung sind drei Klassen je Jahrgangsstufe gesichert. Die bisherige Verteilung auf zwei Schulstandorte hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.

 

Zu Punkt 2)

Wegen der rückläufigen Kinderzahlen insbesondere im Kinderkrippen- und Kindergartenbereich, wird der Platzbedarf um ca. 200 Plätze sinken. Mit den Kitas und den Trägern wurde die Entwicklung intensiv diskutiert, und durch die Verwaltung bisher die Variante 2 favorisiert. Mit der Reduzierung in allen Kitas würde die vorhandene Trägervielfalt in Beeskow erhalten bleiben. Den Kindern würde schrittweise eine größere Nettospielfläche zur Verfügung gestellt werden können. Dies führt aber insgesamt zu deutlich höheren Kosten je Kitaplatz. Da im Rahmen der Diskussion auch Befürworter der Variante 1 aufgetreten sind, sollte diese Thematik nochmals intensiv erörtert werden.

 

Zu Punkt 3)

Diese Variante wurde im Rahmen einer INSEK-Diskussion der Bürger vorgeschlagen.

 

Wegen anstehender Investitionen in drei Kindertagesstätten muss zeitnah eine Entscheidung getroffen werden.

 

In diesem Zusammenhang muss auch erörtert werden, ob die Hortbetreuung an der Grundschule an der Stadtmauer auch zukünftig für alle Kinder dieser Schule möglich sein soll. Dies würde eine Kapazitätserhöhung bedeuten.  


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

1)Die Stadtverordneten der Stadt Beeskow beschließen auf der Grundlage der Sozialplanung (Punkt 4.2) beide Grundschulstandorte in Beeskow (insgesamt dreizügig) zu erhalten und die deckungsgleichen Schulbezirke weiterhin aufrecht zu erhalten.

 

2) Die Stadtverordneten der Stadt Beeskow beschließen auf der Grundlage der Sozialplanung (Punkt 4.1) das Angebot an Kitaplätzen schrittweise an den zukünftigen rückläufigen Bedarf anzupassen. Dazu sollen im ersten Quartal 2015 mit den Beteiligten folgende grundlegende Varianten erörtert werden:

 

Variante 1) Schließung einer Einrichtung

Variante 2) Kapazitätsreduzierungen in allen Einrichtungen

Variante 3) Umnutzung einer Einrichtung im Bereich Fontanestraße zu einem gesonderten Schulhort