Betreff
Satzung über die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr Beeskow
Vorlage
BV/099/2014/BM
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

§ 27 des Brandenburgischen Brand- und Katstrophenschutzgesetzes regelt die Rechtsstellung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr. Dazu gehört auch der Auslagenersatz für Aufwendungen die im Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen. Für die Leitungskräfte und besonderen Funktionsträger hat sich die Pauschalisierung des Aufwandsersatzes bewährt. Für die Einsatzkräfte wird an der einsatzbezogen Aufwandsentschädigung festgehalten. Die Beträge wurden gegenüber den bisherigen Regelungen erhöht, um den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen. Aufgrund der geringeren Zahl von Einsätzen wird davon ausgegangen, dass die bisher im Haushalt vorgesehenen Mittel auskömmlich sind. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Beeskow