Betreff
Struktur der Essenversorgung in Kitas und Grundschulen der Stadt Beeskow
Vorlage
BV/101/2014/II
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Im Rahmen der Diskussionen zur Essenversorgung in Beeskow gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen zwischen den Nutzern zur Qualität des Essens. In der Vergangenheit hat die Stadt Beeskow im Interesse eines niedrigen und einheitlichen Essenpreises eine Gesamtvergabe/ Verhandlungen für alle Einrichtungen in der Stadt Beeskow durchgeführt.

 

Der Essenpreis liegt derzeit bei 2,90€ je Essen (Mittelwert). Davon tragen die Eltern 1,50€ und die Stadt Beeskow 1,40€. Mit der Erhöhung zum 01.01.2015 auf 3,20€ wird folgende Verteilung vorgeschlagen:

 

1,60€ Elternanteil, 1,60€ kommunaler Zuschuss

 

Mit dem Ausscheiden der Kita Kiefernzwerge im Jahr 2014 erfolgte die erste Ausnahme. Wegen der aktuellen Probleme schlägt die Verwaltung das o.a. Verfahren vor. Damit hätte in den Kitas der jeweilige Träger/ die Einrichtung die Entscheidungsmöglichkeit zur zukünftigen Essensversorgung. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordneten der Stadt Beeskow beschließen für die Essenversorgung in Kitas und Grundschulen in der Stadt Beeskow folgende Veränderungen umzusetzen:

 

1)Die Verträge mit dem Essenanbieter und dem Dienstleister in den Einrichtungen werden zum 01.01.2015 wegen der Einführung des Mindestlohnes angepasst. Der Gesamtpreis beträgt dann einheitlich 3,20€ je Essen.

 

2)Die Verträge werden einvernehmlich zum 31.07.2015 beendet. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt keine gemeinsame Ausschreibung unter Federführung der Stadt Beeskow. Jede Einrichtung/ Träger hat ab 01.08.2015 eigenständig die Essenversorgung über eine Verlängerung des Vertrages oder eine Neuausschreibung zu regeln.

 

3)Die gestiegenen Kosten zum 01.01.2015 (Schwerpunkt Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes) werden zu 50% durch die Stadt getragen und zu 50% durch eine Erhöhung des Elternanteils umgelegt. Damit ergibt sich ab dem 01.01.2015 ein Elternanteil von 1,60€ je Essen (bisher 1,50€).

 

4)Die Stadt Beeskow wird auch zukünftig einen Zuschuss in Höhe von 1,60 € je Essen für die Einrichtungen tragen. Sollten durch die Einzelausschreibungen oder durch besondere Anforderungen der einzelnen Einrichtungen die Essenspreise steigen, erfolgt keine Erhöhung des kommunalen Zuschusses.

 

5)Dieser Zuschuss ist an folgende Bedingungen gebunden:

 

-Umsetzung der DGE-Richtlinie

-Lieferung/ Ausgabe des Essens auf der Grundlage des Cook- und Chillverfahrens oder eines anderen besonderen kostenintensiveren Verfahren (z.B. Selbstversorgung/ Kochen in der Einrichtung)

 

6)Sollte ein herkömmliches Verfahren angewendet werden (z.B. Kochen in einer Großküche und Anlieferung in Behältern), reduziert sich der kommunale Zuschuss um 0,20 € je Essen (Kosten C+C zwischen 0,35 € - 0,40€) auf 1,40 €.