Begründung:
Im
Rahmen der Diskussionen zur Essenversorgung in Beeskow gibt es sehr
unterschiedliche Auffassungen zwischen den Nutzern zur Qualität des Essens. In
der Vergangenheit hat die Stadt Beeskow im Interesse eines niedrigen und
einheitlichen Essenpreises eine Gesamtvergabe/ Verhandlungen für alle
Einrichtungen in der Stadt Beeskow durchgeführt.
Der
Essenpreis liegt derzeit bei 2,90€ je Essen (Mittelwert). Davon tragen die
Eltern 1,50€ und die Stadt Beeskow 1,40€. Mit der Erhöhung zum 01.01.2015 auf
3,20€ wird folgende Verteilung vorgeschlagen:
1,60€
Elternanteil, 1,60€ kommunaler Zuschuss
Mit dem Ausscheiden der Kita Kiefernzwerge im Jahr 2014 erfolgte die erste Ausnahme. Wegen der aktuellen Probleme schlägt die Verwaltung das o.a. Verfahren vor. Damit hätte in den Kitas der jeweilige Träger/ die Einrichtung die Entscheidungsmöglichkeit zur zukünftigen Essensversorgung.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordneten der Stadt Beeskow beschließen für die Essenversorgung in Kitas
und Grundschulen in der Stadt Beeskow folgende Veränderungen umzusetzen:
1)Die
Verträge mit dem Essenanbieter und dem Dienstleister in den Einrichtungen
werden zum 01.01.2015 wegen der Einführung des Mindestlohnes angepasst. Der
Gesamtpreis beträgt dann einheitlich 3,20€ je Essen.
2)Die
Verträge werden einvernehmlich zum 31.07.2015 beendet. Nach diesem Zeitpunkt
erfolgt keine gemeinsame Ausschreibung unter Federführung der Stadt Beeskow.
Jede Einrichtung/ Träger hat ab 01.08.2015 eigenständig die Essenversorgung
über eine Verlängerung des Vertrages oder eine Neuausschreibung zu regeln.
3)Die
gestiegenen Kosten zum 01.01.2015 (Schwerpunkt Einführung des gesetzlichen
Mindestlohnes) werden zu 50% durch die Stadt getragen und zu 50% durch eine
Erhöhung des Elternanteils umgelegt. Damit ergibt sich ab dem 01.01.2015 ein
Elternanteil von 1,60€ je Essen (bisher 1,50€).
4)Die
Stadt Beeskow wird auch zukünftig einen Zuschuss in Höhe von 1,60 € je Essen
für die Einrichtungen tragen. Sollten durch die Einzelausschreibungen oder
durch besondere Anforderungen der einzelnen Einrichtungen die Essenspreise
steigen, erfolgt keine Erhöhung des kommunalen Zuschusses.
5)Dieser
Zuschuss ist an folgende Bedingungen gebunden:
-Umsetzung
der DGE-Richtlinie
-Lieferung/
Ausgabe des Essens auf der Grundlage des Cook- und Chillverfahrens oder eines
anderen besonderen kostenintensiveren Verfahren (z.B. Selbstversorgung/ Kochen
in der Einrichtung)
6)Sollte ein herkömmliches Verfahren angewendet werden (z.B. Kochen in einer Großküche und Anlieferung in Behältern), reduziert sich der kommunale Zuschuss um 0,20 € je Essen (Kosten C+C zwischen 0,35 € - 0,40€) auf 1,40 €.