Betreff
Änderung der Entgeltordnung über die Höhe der Kostenbeteiligung der Eltern bei der Schulspeisung sowie für die Mittagsversorgung in den Kitas der Stadt Beeskow
Vorlage
BV/102/2014/II
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die gestiegenen Kosten zum 01.01.2015 (Schwerpunkt Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes) werden zu 50% durch die Stadt getragen und zu 50% durch eine Erhöhung des Elternanteils umgelegt. Damit ergibt sich ab dem 01.01.2015 ein Elternanteil von 1,60€ je Essen (bisher 1,50€).

 

Dieser Zuschuss ist an folgende Bedingungen gebunden:

-Umsetzung DGE-Richtlinie

-Lieferung/ Ausgabe des Essens auf der Grundlage des Cook- und Chillverfahrens

 

Sollte ein herkömmliches Verfahren angewendet werden (nicht das Cook- und Chillverfahren), reduziert sich der kommunale Zuschuss um 0,20€ je Essen (Kosten C+C zwischen 0,35€ - 0,40€) auf 1,40€. Die DGE-Zertifizierung findet in jedem Fall statt.  


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow beschließt die Änderung der Entgeltordnung über die Höhe der Kostenbeteiligung der Eltern bei der Schulspeisung sowie für die Mittagsversorgung in den Kitas der Stadt Beeskow.