Begründung:
Die
gestiegenen Kosten zum 01.01.2015 (Schwerpunkt Einführung des gesetzlichen
Mindestlohnes) werden zu 50% durch die Stadt getragen und zu 50% durch eine
Erhöhung des Elternanteils umgelegt. Damit ergibt sich ab dem 01.01.2015 ein
Elternanteil von 1,60€ je Essen (bisher 1,50€).
Dieser
Zuschuss ist an folgende Bedingungen gebunden:
-Umsetzung
DGE-Richtlinie
-Lieferung/
Ausgabe des Essens auf der Grundlage des Cook- und Chillverfahrens
Sollte ein herkömmliches Verfahren angewendet werden (nicht das Cook- und Chillverfahren), reduziert sich der kommunale Zuschuss um 0,20€ je Essen (Kosten C+C zwischen 0,35€ - 0,40€) auf 1,40€. Die DGE-Zertifizierung findet in jedem Fall statt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow beschließt die Änderung der Entgeltordnung über die Höhe der Kostenbeteiligung der Eltern bei der Schulspeisung sowie für die Mittagsversorgung in den Kitas der Stadt Beeskow.