Betreff
Änderung der Satzung zur finanziellen Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Stadt Beeskow
Vorlage
BV/103/2014/II
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Gemäß Beschluss der Sozialplanung soll zukünftig das ehrenamtliche Engagement deutlich mehr als bisher gefördert werden. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow beschließt die Änderung der Satzung zur finanziellen Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Stadt Beeskow.

 

§ 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:

Jeder Verein, der die Voraussetzungen des § 2 erfüllt, erhält für Vereinszwecke einen Grundbetrag von 300,00 € pro Jahr.

 

§ 4 Satz 1 wird wie folgt geändert:

Jeder Sportverein, der die Voraussetzungen des § 2 erfüllt, erhält einen Aufstockungsbetrag pro Vereins-Mitglied vom 6, bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von 30,00 € pro Jahr.

 

§ 10 wird wie folgt geändert:

Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 15.12.2010 außer Kraft.