Begründung:
Gemäß Beschluss der Sozialplanung soll zukünftig das ehrenamtliche Engagement deutlich mehr als bisher gefördert werden.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow beschließt die Änderung der
Satzung zur finanziellen Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Stadt
Beeskow.
§ 3
Satz 1 wird wie folgt geändert:
Jeder
Verein, der die Voraussetzungen des § 2 erfüllt, erhält für Vereinszwecke einen
Grundbetrag von 300,00 € pro Jahr.
§ 4
Satz 1 wird wie folgt geändert:
Jeder
Sportverein, der die Voraussetzungen des § 2 erfüllt, erhält einen
Aufstockungsbetrag pro Vereins-Mitglied vom 6, bis zum vollendeten 18.
Lebensjahr von 30,00 € pro Jahr.
§
10 wird wie folgt geändert:
Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 15.12.2010 außer Kraft.