Begründung:
Zur
Sicherung des eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens Nr. K 2 „Erweiterung
Windpark Hufenfeld“ wurde gem. § 14 BauGB am 15.07.2009 eine Veränderungssperre
für das Plangebiet erlassen. Nach mehreren Verlängerungen der Geltungsdauer ist
die Veränderungssperre durch Fristablauf außer Kraft getreten. Gemäß § 17 (3)
BauGB kann die Gemeinde eine außer Kraft getretene Veränderungssperre erneut
beschließen, wenn die Voraussetzungen für den Erlass fortbestehen.
Da das Bauleitverfahren wegen der noch fehlenden Rechtsgrundlage, der Ausweisung der Flächen als Windeignungsgebiet im Regionalplan, noch nicht weitergeführt werden kann, soll die erneute Veränderungssperre verhindern, dass durch eventuelle Bauvorhaben die Planungsziele des Bebauungsplanes nicht realisiert werden können.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Veränderungssperre zur Sicherung des eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens Nr. K 2 „Erweiterung Windpark Hufenfeld“ gemäß § 14 BauGB i.V.m. § 17 (3) BauGB.