Begründung:
Der
Vorhabenträger, Familie Dr. Schubert, stellte am 08.01.2015 den Antrag auf
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Bauvorhaben –
Wohnanlage ehemalige Besamungsstation- auf dem Grundstück 143, Flur 7 der
Gemarkung Beeskow.
Das
vom Vorhabenträger beabsichtigte Bauvorhaben entspricht nicht der aktuellen
Rechtslage des § 34 BauGB bzw. § 35 BauGB. Es müssen deshalb neue
bauplanungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen durch die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplans geschaffen werden.
Der
Vorhabenträger ist bereit, für das Bauvorhaben und die erforderlichen
Erschließungsmaßnahmen einen mit der Stadt Beeskow abgestimmten Vorhaben- und
Erschließungsplan auf eigene Kosten auszuarbeiten und sich zur Planung und
Durchführung der Erschließungsmaßnahmen und zur Tragung der Planungs- und
Erschließungskosten in einem Durchführungsvertrag zu verpflichten.
Ziele
und Zwecke der Planung
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des vorgenannten Bauvorhabens geschaffen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
1.
Für den im Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs.
1 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan
aufgestellt. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird vom Vorhabenträger,
Familie Dr. Schubert, ausgearbeitet.
2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.