Betreff
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. W 18 "Wohnanlage ehemalige Besamungsstation"
Vorlage
BV/002/2015/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Vorhabenträger, Familie Dr. Schubert, stellte am 08.01.2015 den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Bauvorhaben – Wohnanlage ehemalige Besamungsstation- auf dem Grundstück 143, Flur 7 der Gemarkung Beeskow.

Das vom Vorhabenträger beabsichtigte Bauvorhaben entspricht nicht der aktuellen Rechtslage des § 34 BauGB bzw. § 35 BauGB. Es müssen deshalb neue bauplanungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans geschaffen werden.

Der Vorhabenträger ist bereit, für das Bauvorhaben und die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen einen mit der Stadt Beeskow abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan auf eigene Kosten auszuarbeiten und sich zur Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten in einem Durchführungsvertrag zu verpflichten.

 

Ziele und Zwecke der Planung

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des vorgenannten Bauvorhabens geschaffen. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

1. Für den im Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird vom Vorhabenträger, Familie Dr. Schubert, ausgearbeitet.

2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.