Betreff
Straßenausbau Erschließungsanlage Schillerstraße
- Abschnittsbildung, Kostenspaltung, Ausbauprogramm, Ablösevereinbarungen und Vorausleistung
Vorlage
BV/008/2015/II
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

-          Die Teileinrichtung Fahrbahn war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts in Schotter und Schlacke hergestellt. Die Fahrbahn ist stark abgenutzt.  Der Unterbau entspricht nicht mehr den Anforderungen der RStO 01, so dass sich tiefe Senken gebildet haben.

-          Die Teileinrichtung Gehweg war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts einseitig (südlich der Fahrbahn gelegen) mit Betongehwegplatten befestigt. Die Gehwegplatten sind teilweise gebrochen, liegen uneben und sind stark abgenutzt. Die Hochborde sind ebenfalls stark abgenutzt und desolat.

Der Gehweg, nördlich der Fahrbahn gelegen, war nur im östlichen Bereich auf einige Meter in Natursteinpflaster hergestellt. Ansonsten war der Gehweg unbefestigt. 

-          Die Grundstückszufahrten sind mit unterschiedlichen Materialien ( z.B. Beton, Asphalt, Schotter und Natursteinpflaster) befestigt. Sie müssen höhenmäßig der neuen Fahrbahn und dem neuen Gehweg angepasst werden.

-          Die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts so hergestellt, dass das anfallende Oberflächenwasser im Einmündungsbereich zur Liebknechtstraße in entsprechende Straßenabläufe geleitet und über den RW-Kanal der Liebknechtstraße abgeleitet wurde. Teilweise ist das Oberflächenwasser im Rinnenbereich und oberflächlich in der Fahrbahn versickert.

-          Die Teileinrichtung Beleuchtung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts hergestellt. Sie besteht einseitig aus Betonmasten mit Aufsatzleuchten. Die Mastabstände betragen ca. 35 m bis 50 m. Die Beleuchtungsanlage entspricht nicht mehr den Anforderungen einer Anliegerstraße.

 

Ohne Ablöseverträge bzw. Vorausleistungsbeträge müsste die Stadt Beeskow den Beitrag der Bürger bis zum Abschluss der Maßnahme (geprüfte Schlussrechnung) vorfinanzieren.

Im Falle einer Kreditaufnahme müssten die Zinsen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden. Das bedeutet wiederum höhere Kosten für die Bürger und die Stadt Beeskow.

 

 Nach einer erneuten Vorstellung der beabsichtigten Baumaßnahme in der Anwohnerversammlung am 16.12.2014 konnte folgendes Abstimmungsergebnis verzeichnet werden:

Grundstücke insgesamt:             8

Vollausbau:                       3

Reduzierter Ausbau:     2

Kein Ausbau:                    2                              

                insgesamt           7              

 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die Schillerstraße erneuert, erweitert und verbessert wird.

Die Erschließungsanlage wird als Anliegerstraße ausgebaut.

-          Die Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß der RStO 01 in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer durchschnittlichen Breite von 5,50 m hergestellt. Für erforderliche Baumfällungen werden neue Bäume gepflanzt.

-          Die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung erfolgt mittels Straßenabläufe, die an einen unterirdisch verlegten Regenwasser-Kanal angeschlossen werden. Der Auslauf erfolgt in den „Stadtluchgraben“. Vor dem Auslauf ist eine Sedimentationsanlage einzubauen.

-          Die Teileinrichtung Gehweg wird einseitig, auf der südlich der Fahrbahn gelegenen Seite, in einer durchschnittlichen Breite von 2,00 m (einschließlich 0,50 m Sicherheitsstreifen) in Betonsteinpflaster hergestellt. Die Abgrenzung des Gehweges zur Fahrbahn erfolgt mittels Hochbord.

-          Die Grundstückszufahrten erhalten einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau und werden in Betonsteinpflaster hergestellt.

-          Die Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme erneuert, erweitert, und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.

 

Der Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Schillerstraße kann gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow Voraus-leistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages erstellt.