Betreff
Straßenausbau Erschließungsanlage Goethestraße (I), im Abschnitt von der Liebknechtstraße bis zur Rouanetstraße
- Abschnittsbildung, Kostenspaltung, Ausbauprogramm, Ablösevereinbarungen und Vorausleistung
Vorlage
BV/010/2015/II
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

-          Die Teileinrichtung Fahrbahn war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts in Natursteinpflaster hergestellt. Die Fahrbahn weist erhebliche Unebenheiten auf. Der Unterbau entspricht nicht mehr den Anforderung einer Anliegerstraße

-          Die Teileinrichtung Oberflächenentwässerung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts so hergestellt, dass das Oberflächenwasser in den Fugen der Natursteinpflasterung versickerte.

-          Die Grundstückszufahrten sind in Natursteinpflaster hergestellt. Sie müssen höhenmäßig der neuen Fahrbahn angepasst werden. Der Unterbau entspricht nicht mehr den Anforderungen der RStO 01.

-          Die Teileinrichtung Beleuchtung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts hergestellt. Sie besteht aus 2 Stck. Betonmasten mit Aufsatzleuchten. Der Mastabstand beträgt ca. 55 m. Die Beleuchtungsanlage entspricht nicht mehr den technischen Anforderungen öffentlicher Verkehrsflächen. 

-          Die Teileinrichtung Gehweg war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts in Natursteinpflaster hergestellt. Die beidseitig der Fahrbahn angelegten Gehwege waren mittels Hochbord von der Fahrbahn getrennt. Aufgrund des vorhandenen Baumbestandes wurde die Gehwegoberfläche aus Naturstein von den Wurzeln der Linden hochgedrückt. Sie liegen uneben und stellen eine Gefahr für den Fußgängerverkehr dar. Für die Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers ist es erforderlich, Mulden herzustellen. Da nur eine begrenzte Breite des öffentlichen Verkehrsraumes zur Verfügung steht und Anliegerverkehr besteht, ist ein Gehweg nicht erforderlich.

 

Ohne Ablöseverträge bzw. Vorausleistungsbeträge müsste die Stadt Beeskow den Beitrag der Bürger bis zum Abschluss der Maßnahme (geprüfte Schlussrechnung) vorfinanzieren.

Im Falle einer Kreditaufnahme müssten die Zinsen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden. Das bedeutet wiederum höhere Kosten für die Bürger und die Stadt Beeskow.

 

Nach einer erneuten Vorstellung der beabsichtigten Baumaßnahme in der Anwohnerversammlung am 16.12.2014 konnte folgendes Abstimmungsergebnis verzeichnet werden:

Grundstückseigentümer insgesamt:      18 S.tck.

Vollausbau:                       4

Reduzierter Ausbau:    6,5          

Kein Ausbau:                      6          

                                               16,5      

 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die Goethestraße (I) im Abschnitt von der Liebknechtstraße bis zur Rouanetstraße erneuert, erweitert und verbessert wird.

Die Erschließungsanlage wird als Anliegerstraße ausgebaut.

-          Die Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß der RStO 01 in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer durchschnittlichen Breite von 5,00 m zuzüglich Bankettbereich  hergestellt. Für erforderliche Baumfällungen werden neue Bäume gepflanzt.

-          Die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung wird so hergestellt, dass das Oberflächenwasser beidseitig der Fahrbahn in den dafür auszubauenden  Mulden versickern kann. Die verbleibende Fläche bis an die Grundstücksgrenze heran wird als Rasenfläche ausgebildet.

-          Die Grundstückszufahrten und -zuwegungen erhalten einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau und werden in Betonsteinpflaster hergestellt.

-          Die Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme erneuert, erweitert, und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.

 

Der Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Goethestraße im Abschnitt von der Liebknechtstraße bis zur Rouanetstraße kann gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow Voraus-leistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages erstellt.