-Abschnittsbildung, Kostenspaltung, Ausbauprogramm, Ablösevereinbarungen und Vorausleistung
Begründung:
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Die
Gehwege in der Schützenstraße (III) im Abschnitt von der Liebknechtstraße bis
zur Luchstraße waren gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des
Beitritts mit Natursteinpflaster befestigt. Sie befinden sich in einem
desolaten Zustand. Das Mosaikpflaster liegt sehr uneben in Sand. Durch Wurzeln
der im Seitenbereich befindlichen Bäume wurden die Gehwege angehoben, so dass
sich Unfallgefahren gebildet haben.
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Die Teileinrichtung Beleuchtung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB
vor dem Wirksamwerden des Beitritts hergestellt. Sie besteht aus betonmasten in
einem Abstand von durchschnittlich 50 – 60 m mit Aufsatzleuchten ohne
energiesparende Leuchtmittl.
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Die Grundstückszufahrten wurden überwiegend mit
Natursteinpflaster (Großpflaster und Kleinpflaster) befestigt.
Ohne Ablöseverträge bzw. Vorausleistungsbeträge müsste
die Stadt Beeskow den Beitrag der Bürger bis zum Abschluss der Maßnahme
(geprüfte Schlussrechnung) vorfinanzieren.
Im Falle einer Kreditaufnahme müssten die Zinsen bei
der Beitragsberechnung berücksichtigt werden. Das bedeutet wiederum höhere
Kosten für die Bürger und die Stadt Beeskow.
Mit der Erneuerung der Gehwege entsteht eine
durchgängige Erneuerung der Gehwege von der Schillerstraße, Rouanetstraße,
Luchstraße (teilweise) und Schützenstraße (III) bis an den neu ausgebauten
Gehweg (Radfahrer frei) in der Liebknechtstraße.
Mit den Grundstückseigentümern wird im Zuge der Planung eine entsprechende Anwohnerversammlung zum geänderten Ausbauprogramm durchgeführt. In der Vergangenheit stand ein kompletter Ausbau der Schützenstraße (III) zur Diskussion.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, den Gehwegausbau
in der Schützenstraße (III) im Abschnitt
von der Liebknechtstraße bis zur Luchstraße.
In
diesem Abschnitt befürworten sie die Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung
beider Gehwege einschließlich Unterbau parallel zur Fahrbahn. Die Beleuchtung
wird ebenfalls erneuert, erweitert und verbessert. Die Schützenstraße ist eine
Haupterschließungsstraße.
Die
Gehwege werden in einer durchschnittlichen Breite von 2,0 m hergestellt. Die
Oberfläche wird mit Betonsteinpflaster befestigt und erhält einen der RStO 01
(Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen 2001)
entsprechenden Unterbau. An einigen Stellen ist es erforderlich, zum Schutz der
Wurzeln der vorhandenen Bäume, Wurzelbrücken einzubauen. Für erforderliche
Baumfällungen sind Ersatzpflanzungen zu erbringen.
Die
Grundstückszufahrten und –zuwegungen werden ebenfalls mit Betonsteinpflaster
befestigt und erhalten einen der RStO 01 entsprechenden Unterbau.
Die
Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme
erneuert, erweitert, und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue
Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden
mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.
Der
Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Schützenstraße
(III) im Abschnitt von der Liebknechtstraße bis zur Luchstraße kann gemäß § 10
der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für
straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den
beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende
Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des
Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen
nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow
Voraus-leistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages
erstellt.