Betreff
Gehwegausbau Schützenstraße (III), im Abschnitt von der Liebknechtstraße bis zur Luchstraße
-Abschnittsbildung, Kostenspaltung, Ausbauprogramm, Ablösevereinbarungen und Vorausleistung
Vorlage
BV/012/2015/II
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

-           Die Gehwege in der Schützenstraße (III) im Abschnitt von der Liebknechtstraße bis zur Luchstraße waren gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts mit Natursteinpflaster befestigt. Sie befinden sich in einem desolaten Zustand. Das Mosaikpflaster liegt sehr uneben in Sand. Durch Wurzeln der im Seitenbereich befindlichen Bäume wurden die Gehwege angehoben, so dass sich Unfallgefahren gebildet haben.

-          Die Teileinrichtung Beleuchtung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts hergestellt. Sie besteht aus betonmasten in einem Abstand von durchschnittlich 50 – 60 m mit Aufsatzleuchten ohne energiesparende Leuchtmittl.

-          Die Grundstückszufahrten wurden überwiegend mit Natursteinpflaster (Großpflaster und Kleinpflaster) befestigt.

Ohne Ablöseverträge bzw. Vorausleistungsbeträge müsste die Stadt Beeskow den Beitrag der Bürger bis zum Abschluss der Maßnahme (geprüfte Schlussrechnung) vorfinanzieren.

Im Falle einer Kreditaufnahme müssten die Zinsen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden. Das bedeutet wiederum höhere Kosten für die Bürger und die Stadt Beeskow.

 

Mit der Erneuerung der Gehwege entsteht eine durchgängige Erneuerung der Gehwege von der Schillerstraße, Rouanetstraße, Luchstraße (teilweise) und Schützenstraße (III) bis an den neu ausgebauten Gehweg (Radfahrer frei) in der Liebknechtstraße.

 

Mit den Grundstückseigentümern wird im Zuge der Planung eine entsprechende Anwohnerversammlung zum geänderten Ausbauprogramm durchgeführt. In der Vergangenheit stand ein kompletter Ausbau der Schützenstraße (III) zur Diskussion.


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, den Gehwegausbau in der  Schützenstraße (III) im Abschnitt von der Liebknechtstraße bis zur Luchstraße.

In diesem Abschnitt befürworten sie die Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung beider Gehwege einschließlich Unterbau parallel zur Fahrbahn. Die Beleuchtung wird ebenfalls erneuert, erweitert und verbessert. Die Schützenstraße ist eine Haupterschließungsstraße.

 

Die Gehwege werden in einer durchschnittlichen Breite von 2,0 m hergestellt. Die Oberfläche wird mit Betonsteinpflaster befestigt und erhält einen der RStO 01 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen 2001) entsprechenden Unterbau. An einigen Stellen ist es erforderlich, zum Schutz der Wurzeln der vorhandenen Bäume, Wurzelbrücken einzubauen. Für erforderliche Baumfällungen sind Ersatzpflanzungen zu erbringen.

 

Die Grundstückszufahrten und –zuwegungen werden ebenfalls mit Betonsteinpflaster befestigt und erhalten einen der RStO 01 entsprechenden Unterbau. 

 

Die Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme erneuert, erweitert, und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.

 

Der Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Schützenstraße (III) im Abschnitt von der Liebknechtstraße bis zur Luchstraße kann gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow Voraus-leistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages erstellt.