Betreff
Gehwegausbau Luchstraße (II), im Abschnitt von der Rouanetstraße bis zum Wiesenring
-Abschnittsbildung, Kostenspaltung, Ausbauprogramm, Ablösevereinbarungen und Vorausleistung
Vorlage
BV/015/2015/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Gehwege in der  Luchstraße (II), im Abschnitt von der Rouanetstraße  bis zum Wiesenring.  waren gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts mit Mosaikpflaster und Betongehwegplatten befestigt. Ein Abschnitt von ca. 50 m wurde nach dem Wirksamwerden des Beitritts einseitig in Betonsteinpflaster hergestellt. Die Gehwege befinden sich in einem desolaten Zustand. Das Mosaikpflaster liegt sehr uneben in Sand. Die Betongehwegplatten liegen uneben und sind teilweise gebrochen.

 

Die Teileinrichtung Beleuchtung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts hergestellt. Sie besteht aus Betonmasten in einem Abstand von durchschnittlich 50 – 60 m mit Aufsatzleuchten ohne energiesparende Leuchtmittel.

Die Grundstückszufahrten sind mit unterschiedlichen Materialien (z.B. Betonsteinpflaster, Natursteinpflaster) befestigt. Sie müssen höhenmäßig der neuen Fahrbahn und dem neuen Gehweg angepasst werden. Auf der nördlichen Seite des bereits hergestellten Abschnitts bleiben die Zufahrten bestehen.

 

Ohne Ablöseverträge bzw. Vorausleistungsbeträge müsste die Stadt Beeskow den Beitrag der Bürger bis zum Abschluss der Maßnahme (geprüfte Schlussrechnung) vorfinanzieren.

Im Falle einer Kreditaufnahme müssten die Zinsen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden. Das bedeutet wiederum höhere Kosten für die Bürger und die Stadt Beeskow.

 

Mit den Grundstückseigentümern wird im Zuge der Planung eine entsprechende Anwohnerversammlung zum geänderten Ausbauprogramm durchgeführt. In der Vergangenheit stand ein kompletter Ausbau der Luchstraße (II) zur Diskussion. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt den Gehwegausbau in der Luchstraße (II), im Abschnitt von der Rouanetstraße  bis zum Wiesenring.

In diesem Abschnitt befürworten sie die Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung beider Gehwege einschließlich Unterbau parallel zur Fahrbahn. Die Beleuchtung wird ebenfalls erneuert, erweitert und verbessert. Die Luchstraße ist in diesem Abschnitt eine  Anliegerstraße.

 

Die Gehwege werden in einer durchschnittlichen Breite von 2,0 m hergestellt. Die Oberfläche wird mit Betonsteinpflaster befestigt und erhält einen der RStO 01 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen 2001) entsprechenden Unterbau. Für erforderliche Baumfällungen sind Ersatzpflanzungen zu erbringen.

 

Die Grundstückszufahrten und –zuwegungen werden ebenfalls mit Betonsteinpflaster befestigt und erhalten einen der RStO 01 entsprechenden Unterbau. 

 

Die Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme erneuert, erweitert, und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.

 

Der Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Luchstraße (II) im Abschnitt von der Rouanetstraße bis zum Wiesenring kann gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow Voraus-leistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages erstellt.