-Abschnittsbildung, Kostenspaltung, Ausbauprogramm, Ablösevereinbarungen und Vorausleistung
Begründung:
Die Gehwege in der
Luchstraße (II), im Abschnitt von der Rouanetstraße bis zum Wiesenring. waren gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem
Wirksamwerden des Beitritts mit Mosaikpflaster und Betongehwegplatten
befestigt. Ein Abschnitt von ca. 50 m wurde nach dem Wirksamwerden des
Beitritts einseitig in Betonsteinpflaster hergestellt. Die Gehwege befinden
sich in einem desolaten Zustand. Das Mosaikpflaster liegt sehr uneben in Sand.
Die Betongehwegplatten liegen uneben und sind teilweise gebrochen.
Die Teileinrichtung Beleuchtung war gemäß § 242 Abs. 9
BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts hergestellt. Sie besteht aus
Betonmasten in einem Abstand von durchschnittlich 50 – 60 m mit Aufsatzleuchten
ohne energiesparende Leuchtmittel.
Die Grundstückszufahrten sind mit unterschiedlichen
Materialien (z.B. Betonsteinpflaster, Natursteinpflaster) befestigt. Sie müssen
höhenmäßig der neuen Fahrbahn und dem neuen Gehweg angepasst werden. Auf der
nördlichen Seite des bereits hergestellten Abschnitts bleiben die Zufahrten
bestehen.
Ohne Ablöseverträge bzw. Vorausleistungsbeträge müsste
die Stadt Beeskow den Beitrag der Bürger bis zum Abschluss der Maßnahme
(geprüfte Schlussrechnung) vorfinanzieren.
Im Falle einer Kreditaufnahme müssten die Zinsen bei
der Beitragsberechnung berücksichtigt werden. Das bedeutet wiederum höhere
Kosten für die Bürger und die Stadt Beeskow.
Mit den Grundstückseigentümern wird im Zuge der Planung eine entsprechende Anwohnerversammlung zum geänderten Ausbauprogramm durchgeführt. In der Vergangenheit stand ein kompletter Ausbau der Luchstraße (II) zur Diskussion.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt den Gehwegausbau
in der Luchstraße (II), im Abschnitt von der Rouanetstraße bis zum Wiesenring.
In
diesem Abschnitt befürworten sie die Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung
beider Gehwege einschließlich Unterbau parallel zur Fahrbahn. Die Beleuchtung
wird ebenfalls erneuert, erweitert und verbessert. Die Luchstraße ist in diesem
Abschnitt eine Anliegerstraße.
Die
Gehwege werden in einer durchschnittlichen Breite von 2,0 m hergestellt. Die
Oberfläche wird mit Betonsteinpflaster befestigt und erhält einen der RStO 01
(Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen 2001)
entsprechenden Unterbau. Für erforderliche Baumfällungen sind Ersatzpflanzungen
zu erbringen.
Die
Grundstückszufahrten und –zuwegungen werden ebenfalls mit Betonsteinpflaster
befestigt und erhalten einen der RStO 01 entsprechenden Unterbau.
Die
Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme
erneuert, erweitert, und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue
Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden
mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.
Der Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Luchstraße (II) im Abschnitt von der Rouanetstraße bis zum Wiesenring kann gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow Voraus-leistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages erstellt.