Betreff
Einleitung der Änderung Nr. 54 "Photovoltaikanlage Rieselfelder" des Flächennutzungsplanes der Stadt Beeskow
Vorlage
BV/050/2013/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Änderung beinhaltet die Ausweisung des Plangebietes als „Gewerbefläche“. Sie ist erforderlich, da das geplante Vorhaben – Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage – mit den gegenwärtigen Festsetzungen des Flächennutzungsplanes nicht umsetzbar ist.

 

Das Plangebiet ist gegenwärtig als Fläche für Ver- und Entsorgung/ Abwasser ausgewiesen.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 753, 888, 892, 752 und 754 der Flur 3, Gemarkung Beeskow. Das Plangebiet ist im Übersichtsplan ersichtlich.  


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Einleitung der Änderung Nr. 54 des Flächennutzungsplanes der Stadt Beeskow im Parallelverfahren mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes  Nr. G 13 „Photovoltaikanlage Rieselfelder“.