Begründung:
Die
Änderung beinhaltet die Ausweisung des Plangebietes als „Gewerbefläche“. Sie
ist erforderlich, da das geplante Vorhaben – Errichtung einer
Photovoltaik-Freiflächenanlage – mit den gegenwärtigen Festsetzungen des
Flächennutzungsplanes nicht umsetzbar ist.
Das
Plangebiet ist gegenwärtig als Fläche für Ver- und Entsorgung/ Abwasser
ausgewiesen.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 753, 888, 892, 752 und 754 der Flur 3, Gemarkung Beeskow. Das Plangebiet ist im Übersichtsplan ersichtlich.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Einleitung der Änderung Nr. 54 des Flächennutzungsplanes der Stadt Beeskow im Parallelverfahren mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 13 „Photovoltaikanlage Rieselfelder“.