Begründung:
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Die
Teileinrichtung Fahrbahn war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des
Beitritts teilweise in Natursteinpflaster und teilweise in Asphaltdecke
hergestellt. Die Fahrbahn ist stark abgenutzt. Der Unterbau entspricht nicht
mehr den Anforderungen der RStO 01, so dass sich tiefe Senken gebildet haben,
in denen sich das Oberflächenwasser sammelt.
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Die
Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung war
gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts so hergestellt,
dass das anfallende Oberflächenwasser über Straßenabläufe mittels Rohrleitung
in den unterirdisch verlegten RW-Kanal abgeleitet wurde.
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Die
Teileinrichtung Gehweg war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des
Beitritts beidseitig vorhanden. Die Oberfläche war mit Betongehwegplatten
befestigt, die in Sand verlegt waren. Die Gehwegplatten sind teilweise
gebrochen, liegen uneben und sind stark abgenutzt. Die Hochborde sind ebenfalls
stark abgenutzt und desolat.
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Die
Grundstückszufahrten sind mit unterschiedlichen Materialien (z.B. Beton,
Asphalt, Schotter und Naturstein – oder Betonsteinpflaster) befestigt. Sie
müssen höhenmäßig der neuen Fahrbahn und dem neuen Gehweg angepasst werden.
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Die
Teileinrichtung Beleuchtung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden
des Beitritts hergestellt. Sie besteht beidseitig aus Betonmasten mit
Aufsatzleuchten. Die Mastabstände und die Beleuchtungsanlage entsprechen nicht
mehr den Anforderungen.
Ohne
Ablöseverträge bzw. Vorausleistungsbeträge müsste die Stadt Beeskow den Beitrag
der Bürger bis zum Abschluss der Maßnahme (geprüfte Schlussrechnung)
vorfinanzieren.
Im
Falle einer Kreditaufnahme müssten die Zinsen bei der Beitragsberechnung
berücksichtigt werden. Das bedeutet wiederum höhere Kosten für die Bürger und
die Stadt Beeskow.
Im
Zuge der Planung wurden eine Anlieger- und eine Anwohnerversammlung zum
Ausbauprogramm durchgeführt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die
Erschließungsanlage „Am Graben“ im Abschnitt von der Poststraße bis zur
Luchstraße erneuert, erweitert und verbessert wird.
Die
Erschließungsanlage wird als Anliegerstraße ausgebaut.
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Die
Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß der RStO 01 in Betonsteinpflaster
hergestellt und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird
in einer durchschnittlichen Breite von 7,00 m hergestellt.
- Die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung erfolgt mittels Straßenabläufe, die an einen unterirdisch verlegten Regenwasser-Kanal angeschlossen werden.
- Die Teileinrichtung Gehweg wird beidseitig der Fahrbahn in einer durchschnittlichen Breite von 2,00 m (einschließlich 0,50 m Sicherheitsstreifen) in Betonsteinpflaster hergestellt. Die Abgrenzung zur Fahrbahn erfolgt durch Hochborde.
- Die Grundstückszufahrten erhalten einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau und werden in Betonsteinpflaster hergestellt.
- Die Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme erneuert, erweitert und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.
Der Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage „Am Graben“ im Abschnitt von der Poststraße bis zur Luchstraße kann gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages erstellt.