Begründung:
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Die Teileinrichtung Fahrbahn war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden
des Beitritts mit Schotter befestigt. Die Fahrbahn ist stark abgenutzt und
besitzt erhebliche Vertiefungen, in denen sich Oberflächenwasser sammelt.
Dadurch kommt es zu einer starken Pfützenbildung. Der Unterbau entspricht nicht
mehr den Anforderungen der RStO 01 und muss ebenfalls erneuert, verbessert und
erweitert werden.
Die
Fahrbahn entspricht nicht mehr den Anforderungen einer Anliegerstraße.
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Die Grundstückszufahrten und – zuwegungen sind überwiegend unbefestigt und
müssen der neuen Fahrbahnhöhe angepasst werden. Der Unterbau entspricht nicht
mehr den Anforderungen der RStO 01.
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Die Teileinrichtung Oberflächenentwässerung war gemäß § 242 abs. 9 BauGB vor
dem Wirksamwerden des Beitritts so hergestellt, dass das Oberflächenwasser in
den Seitenbereichen der Fahrbahn versickerte.
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Die Teileinrichtung Beleuchtung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem
Wirksamwerden des Beitritts so hergestellt. Sie besteht aus Betonmasten in sehr
großen Abständen mit Aufsatzleuchten ohne energiesparende Leuchtmittel. Die
Beleuchtungsanlage entspricht nicht den technischen Anforderungen einer
Anliegerstraße.
Ohne Ablöseverträge bzw. Vorausleistungsbeträge müsste die Stadt Beeskow den Beitrag der Bürger bis zum Abschluss der Maßnahme (geprüfte Schlussrechnung) vorfinanzieren. Im Falle einer Kreditaufnahme müssten die Zinsen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden. Das bedeutet wiederum höhere Kosten für die Bürger und die Stadt Beeskow.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die
Rouanetstraße (II) im Abschnitt von der Schillerstraße bis zum Wiesenring
erneuert, erweitert und verbessert wird.
Die
Erschließungsanlage wird als Anliegerstraße ausgebaut.
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Die Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß der RStO 01 in Betonsteinpflaster
hergestellt und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird
in einer durchschnittlichen Breite von 5,00 m zuzüglich Bankettbereich
hergestellt. Gemäß der Forderung der Träger öffentlicher Belange werden als
Ausgleich für die Versiegelung der Oberfläche Bäume gepflanzt.
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Die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung
wird so hergestellt, dass das Oberflächenwasser beidseitig der Fahrbahn in den
dafür auszubauenden Mulden versickern kann. Die verbleibende Fläche bis an die
Grundstücksgrenze heran wird als Rasenfläche ausgebildet.
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Die Grundstückszufahrten und –zuwegungen erhalten einen den Richtlinien
entsprechenden Unterbau und werden in Betonsteinpflaster hergestellt.
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Die Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahmen
erneuert, erweitert und verbessert. Er werden neue Kabel verlegt und neue
Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden
mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.
Der Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Rouanetstraße (II) im Abschnitt von der Schillerstraße bis zum Wiesenring kann gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages erstellt.