Begründung:
Gemäß
§ 10 Abs. 4 LImschG (Landesimmissionsschutzgesetz) kann die Stadt Beeskow bei
Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher
Verhältnisse für Messen, Märkte, Volksfeste, Volksbelustigungen und ähnliche
Veranstaltungen durch ordnungsbehördliche Verordnung allgemeine Ausnahmen von
dem Verbot der Ausübung von Betätigungen, die geeignet sind, die Nachtruhe (22
Uhr bis 6 Uhr) zu stören, zulassen.
Zusätzlich zu den bereits bestehenden 4 Veranstaltungen – Silvesternacht, jährliches Altstadtfest, Tanz in den Mai und Walpurgisnacht , soll die „Lange Nacht“ unter Punkt 5 zusätzlich aufgenommen werden. Die seit mehr als drei Jahren durchgeführte „Lange Nacht“ – lange Shoppingnacht – hat sich als festes und bestehendes Angebot für die Bürger und Besucher der Stadt Beeskow entwickelt. Die Geschäfte öffnen an diesem Tag ihre Türen und organisieren individuelle Angebote und Aktionen für ihre Kunden bis Mitternacht. Von Jahr zu Jahr nimmt die Beteiligung und Besucherzahl zu.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, die Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung – Stadtordnung-. Im § 13 (Ausnahme zum Schutz der Nachtruhe) wird unter dem neuen Punkt 5 die Veranstaltung „Lange Nacht“ zusätzlich aufgenommen.