Betreff
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 13 "Photovoltaikanlage Rieselfelder"
Vorlage
BV/051/2013/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Vorhabenträger stellte den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der ca. 5,4 ha Fläche der ehemaligen Rieselfelder.

Das Plangebiet befindet sich direkt neben der Kläranlage. Der durch die geplante Photovoltaikanlage erzeugte Strom soll für die Betreibung der Kläranlage genutzt werden und damit die Energiekosten reduzieren.  


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass für den im Übersichtsplan dargestellten Bereich nach § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan aufgestellt wird. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird vom Vorhabenträger,  dem Wasser – und Abwasserzweckverband Beeskow und Umland, ausgearbeitet.